Bereits 2015 verurteilte ein Genfer Gericht einen 34-jährige Mann, der ein Wespennest entfernen/zerstören wollte. Die aufgescheuchten Wespen griffen daraufhin einen 73-jährigen Nachbarn auf seinem Balkon an und stachen den Allergiker unglücklich in Lippen, die Zunge und den Hals. Der Rentner starb an den Folgen der Stiche. Erstinstanzlich wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Anwältin des Mannes hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Nun steht der Mann erneut vor Gericht:
http://www.nzz.ch/panorama/ungluecksfae ... 1.18676134